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Dipl. Wirt. Jur. (FH) Martina Rösch, Steuerberater - Logo
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Gebühren bei der Steuerberaterkanzlei in Geislingen

Als Ihre Steuerberaterin ist mir die Transparenz der Steuerberatungskosten wichtig, denn nichts ist so unangenehm als eine unerwartet hohe Rechnung.

Bei der Gebührenkalkulation gehe ich wie folgt vor:

Meine Gebühren orientieren sich vorwiegend nach dem Zeitaufwand, den ich bzw. ein Mitarbeiter für den Auftrag benötigt. Auch der Schwierigkeitsgrad der Leistung beeinflusst das Honorar. Fazit: je schwieriger der Sachverhalt ist und je länger die Lösung dauert, umso höher wird meine Rechnung ausfallen.

Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) schreibt vor, wie der Steuerberater abzurechnen hat. Gerne erkläre ich Ihnen in einem Gespräch die Berechnung des Honorars bzw. die Zusammensetzung der Kosten.

Die Stundensätze in meiner Kanzlei betragen:

Steuerliche Beratung

Für eine steuerliche Beratung verlange ich i. d. R. eine Zeitgebühr. Die Steuerliche Beratung wird ausschließlich durch mich als Steuerberaterin  erbracht.

Die Kosten dafür betragen 70,00 Euro je angefangene halbe Stunde.

Anfertigen von Steuererklärungen

Für das Anfertigen von Steuererklärungen orientiert sich mein Honorar nach den sogenannten Gegenstandswerten.

Bei der Einkommensteuererklärung ist dabei die Summe der positiven Einkünfte maßgebend.

Laufende Finanzbuchhaltung

Für die Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung sind Ihre Umsatzerlöse bzw. Ihre Aufwendungen ausschlaggebend. In dieser Gebühr ist auch die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt enthalten.

Soweit noch nicht klar ist, wie hoch die Erlöse oder Aufwendungen sind, verlange ich mindestens 50,00 € für eine monatliche Buchhaltung.

Wichtig: Meine Gebühren werden insbesondere von der Schwierigkeit des Sachverhalts und von der Bearbeitungszeit beeinflusst. Während Sie als Mandant kaum Einfluss auf die Komplexität der Sachverhalte haben, können Sie jedoch die Bearbeitungszeit maßgeblich reduzieren. Dazu gehört unter anderem eine saubere Sortierung der Belege, bevor Sie diese an uns überreichen. Wichtig ist außerdem, dass die Belege vollständig sind. Denn jede Nachfrage von uns verursacht Zeit und damit Kosten. Dies mag für die einzelne Rückfrage gering sein, im Jahresverlauf aber summieren sich die Zeiten des Steuerberaters doch unter Umständen erheblich auf. Sprechen Sie uns an.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Pauschalhonorar und Abschlagszahlungen

Für Unternehmer und Existenzgründer ist es wichtig, die Kosten fest im Blick zu haben und sicher kalkulieren zu können. Aus diesem Grund vereinbaren wir gerne Pauschalhonorare, bspw. für die Anfertigung der monatlichen Buchführung. Ändern sich die Gegebenheiten signifikant, also erhöht oder verringert sich der Arbeitsaufwand in der Steuerkanzlei erheblich, so passen wir das Pauschalhonorar im Einvernehmen an.

Umsatzsteuer
Die vorstehenden Preise verstehen sich zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

Auslagen
Zu den o. g. Gebühren berechnet der Steuerberater in Abhängigkeit vom tatsächlichen Anfall die entstanden Auslagen.

Angebot
Stellen Sie uns unverbindlich Ihre Anfrage, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Pauschalhonorar und Abschlagszahlungen

Für Unternehmer und Existenzgründer ist es wichtig, die Kosten fest im Blick zu haben und sicher kalkulieren zu können. Aus diesem Grund vereinbaren wir gerne Pauschalhonorare, bspw. für die Anfertigung der monatlichen Buchführung. Ändern sich die Gegebenheiten signifikant, also erhöht oder verringert sich der Arbeitsaufwand in der Steuerkanzlei erheblich, so passen wir das Pauschalhonorar im Einvernehmen an.

Umsatzsteuer

Die vorstehenden Preise verstehen sich zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

Auslagen

Zu den o. g. Gebühren berechnet der Steuerberater in Abhängigkeit vom tatsächlichen Anfall die entstanden Auslagen.

Angebot

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